Caritasverband kritisiert den Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes
Kritik am Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes
Norbert J. Huber, Geschäftsführer der Caritas-Zentren München Stadt/Land kritisiert besonders, dass der Gesetzesentwurf einen Zwangscharakter habe und den Eindruck vermittle, dass man von „integrationsunwilligem Klientel“ ausgehe. Zudem arbeite das Gesetz mit Pflichten, Sanktionen und einer Orientierung an der so genannten Leitkultur und beschränke sich ferner auf Bildung und Sprache.
Im Detail formuliert die Caritas in ihrer Stellungnahme vor allem ihre Kritik in den Bereichen Bildung, Bürgerschaftliches Engagement und Kosten. Über die drei priorisierten Bereiche hinaus sieht die Caritas jedoch an einigen Stellen im Gesetzesentwurf Nachbesserungsbedarf und empfiehlt, den Entwurf in Gänze zu überarbeiten.
Für den Bereich Bildung fordert die Caritas, dass der Zugang zu Sprachkursen vereinfacht werden muss und unabhängig vom Aufenthaltsstatus ermöglicht werden müsse. Grundsätzlich müsse in Kindergärten und Horten mehr Personal zur Förderung und Bildung der Kinder zur Verfügung gestellt und finanziert werden. Erzieher und Lehrer müssten bereits in ihrer Ausbildung in ihrer interkulturellen und integrativen Kompetenz geschult werden. Die Übergangsklassen sollten nach Ansicht der Caritas im Integrationsgesetz verankert werden, denn nur so könne eine Chancengleichheit gewährleistet werden.
Neben der Aufnahme eines entsprechenden Artikels „Erwachsenenbildung“ fordert die Caritas ebenso die Aufnahme eines separaten Artikels im Bereich Bürgerschaftliches Engagement.„Es ist ein Unding, dass Tausende von Ehrenamtlichen gerade für die Integration einen unschätzbaren Einsatz leisten und in dem Gesetz überhaupt nicht vorkommen“, so Huber. Auch plädiert die Caritas für die Aufnahme individueller Beratung vor einem Einsatz, die Qualifizierung durch Schulungen und die Information zu Versicherung und Datenschutz in dem Gesetz. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass freiwilliges Engagement keine hauptberufliche Tätigkeit ersetzt.
Kritik übt die Caritas zudem an der Unverbindlichkeit der Kosten. Diese sind im Gesetzesentwurf bislang im Konjunktiv formuliert. Die Migrations- und Asylsozialberatung könne nicht weiterhin eine freiwillige Leistung sein, sondern müsse von einer Regelfinanzierung abgelöst werden. Gefordert wird auch, dass das Haushaltsrecht so verändert werden müsse, dass sich eine Komplementärfinanzierung auf die Finanzierung der Migrations- und Asylsozialberatung aus Landesmitteln nicht zuschussschädlich auswirke. Um die Kosten für die Integration zu finanzieren macht die Caritas den Vorschlag, dass sich die Bayerische Staatsregierung auf Bundesebene für eine Verwendung des Solidaritätszuschlags für die Flüchtlingshilfe stark macht.
Es bleibt abzuwarten, in welcher Fassung der aktuelle Gesetzesentwurf das bayerische Parlament passieren wird, da er auch von führenden Politikern, Gewerkschaften, der Kirche und der Justiz massiv kritisiert wird.
Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden zwei Presseartikeln der SZ:
Lesen Sie auch die vollständige Stellungnahme der Caritas München.
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