Arbeitsgemeinschaft Zukunftssicherung
Gemeinsame Erklärung von ARGE Freie Wohlfahrt, Kreisjugendring, Münchner Trichter, Sozialreferat und Bürgermeisterin Verena Dietl zur AG Zukunftssicherung
Die Beteiligten am Prozess zur Sicherung der Zukunft der Münchner Soziallandschaft, die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (ARGE), das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, der Kreisjugendring und der Münchner Trichter, betonen ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und die Verantwortung aller, dass das Vorhaben am Ende gut gelingen wird.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mein Ziel ist, dass Menschen in München sich auf ihre Stadt verlassen können. Als Sozialbürgermeisterin bin ich froh, dass freie und öffentliche Seite so eng zusammenwirken. Alle sind Teile eines Systems, das wir behutsam umbauen müssen, um es zu erhalten. Wir bewahren, was trägt, und wir stärken, was gebraucht wird. So bleibt München eine Stadt mit Haltung, die sagt: Wir lassen niemanden allein.“
München hat über Jahre eine bundesweit vorbildliche soziale Infrastruktur aufgebaut. Zugleich wächst die Stadt, die Aufgaben vervielfachen sich und Kosten steigen. Der gegenwärtige Zuschusshaushalt kann nicht Schritt halten. Die zentrale Frage lautet daher: Wie lassen sich Breite und Qualität der sozialen Angebote sichern und dabei mit den verfügbaren Mitteln auskommen? Beantworten soll sie die AG Zukunftssicherung – gegründet von ARGE Freie Wohlfahrt, Kreisjugendring, Münchner Trichter und Sozialreferat, um die Münchner Sozialeinrichtungen zukunftsfähig aufzustellen und so pauschale, undifferenzierte Kürzungen im Sozialbereich zu verhindern.
Karin Majewski, Sprecherin der ARGE Freie Wohlfahrtspflege und Geschäftsführerin des Paritätischen in Oberbayern: „Wir erarbeiten ein klares Zielbild, wie die soziale Infrastruktur in zwei bis fünf Jahren aussehen soll. Dabei denken wir konsequent von den Menschen und ihren Bedarfen her. Welche Angebote sind unverzichtbar? Welche sind sinnvoll, aber nicht zwingend Teil einer künftigen sozialen Infrastruktur? Die vorhandenen Mittel sollen dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden. Unsere Zusage ist dabei: Keine Zielgruppe wird gegen eine andere ausgespielt.“
Svenja Gutzeit, Vorsitzende des Kreisjugendrings München-Stadt: „Unserem Zweck als Kreisjugendring, uns für die Belange aller jungen Menschen in München einzusetzen, kommen wir nach, indem wir an diesem Prozess konstruktiv mitwirken. Denn diese Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen."
Michael Schrauth, Münchner Trichter: „Im gemeinsamen Prozess ist uns wichtig, dass die Gesamtheit der Angebote fachlich bewertet wird. Dabei ist es uns ein Anliegen, Lösungen zu entwickeln, die auch in Zukunft ein gelingendes soziales Miteinander in unserer demokratisch-pluralen Stadtgesellschaft sicherstellen sowie die Vielfalt der Trägerlandschaft bestmöglich erhalten.“
Der Zukunftssicherungsprozess gliedert sich in zwei Hauptstränge: Mit Blick auf überregionale Angebote haben die Partner Kriterien für eine stadtweite Versorgung definiert. Dabei geht es darum, welche Anforderungen Angebote erfüllen müssen, wen sie erreichen und wie sie wirken. Mit diesen Kriterien werden alle überregionalen Projekte abgeglichen und in einem Abwägungsverfahren mit weiteren fachlichen Aspekten bewertet.
Mit Blick auf regionale Angebote haben sich die Beteiligten auf Abwägungskriterien im Rahmen einer Blaupause verständigt, die eine sozialräumliche Betrachtung der Versorgung ermöglicht.
Mit dieser Methodik und unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte wird das Sozialreferat alle Stadtbezirke überprüfen und im Anschluss eine Gesamtschau erarbeiten. Träger können in beiden Strängen des Prozesses Rückmeldungen zu möglichen Synergien einspeisen. Das Sozialreferat bewertet anschließend und gewichtet transparent und nachvollziehbar. Alle Mitglieder der AG Zukunftssicherung diskutieren die Ergebnisse im Rahmen einer abschließenden Prozesswürdigung, bevor die Vorschläge dem Stadtrat vorgelegt werden. Träger, die aufgrund von Kostensteigerungen in Existenznöte kommen, können sich weiterhin an das Sozialreferat wenden und dort im Rahmen eines Existenzsicherungsverfahrens schnelle finanzielle Unterstützung erhalten. Angesichts der Alternativen sieht die AG in diesem strukturierten Vorgehen die einzig sachgerechte Lösung.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Pauschale Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip würden Löcher ins soziale Netz reißen, die sich später kaum reparieren ließen. Ein nicht genehmigungsfähiger städtischer Haushalt würde das Recht auf Selbstverwaltung aushebeln. Das heißt, wenn wir nicht wollen, dass ohne Gestaltungsspielraum über unsere Köpfe hinweg entschieden wird, müssen sich alle ihrer Verantwortung stellen und dieser Prozess gelingen.“
Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich Ende 2026. Die finanzielle Wirksamkeit tritt erst zum 1. Januar 2028 ein. So können alle Betroffenen mit ausreichend Vorlauf notwendige Anpassungen planen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen nach dem Willen aller Beteiligten möglichst vermieden werden. Beim jetzigen Stand des Prozesses lassen sich konkrete Auswirkungen noch nicht beziffern.
FAQs
Fragen zum Zukunftssicherungsprozess – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Stand: 23. März 2026 | Bitte beachten Sie, die fortlaufende Aktualisierung.
Welche Infos zu Hintergrund, Zielen und Verfahrensstand sind bekannt?
Dieses Dokument beantwortet häufig gestellte Fragestellungen zum Zukunftssicherungsprozess. Es ergänzt die Informationsveranstaltung vom 22.01.2026 und richtet sich ebenso an Träger wie auch an Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
Der Zukunftssicherungsprozess wird im Rahmen der AG Zukunftssicherung gemeinsam vom Sozialreferat, der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (ARGE Freie), dem Kreisjugendring (KJR) und dem Münchner Trichter (MT) getragen und befindet sich in einer länger dauernden Entwicklungs- und Abstimmungsphase. Die nachfolgenden Ausführungen geben den aktuellen, gesicherten Sachstand wieder.
Einzelne Aspekte befinden sich weiterhin in Klärung.
Pauschale Kürzungen würden Löcher ins soziale Netz reißen, die sich später kaum reparieren ließen. Ein nicht genehmigungsfähiger städtischer Haushalt würde das Recht auf Selbstverwaltung aushebeln. Das heißt, wenn wir nicht wollen, dass ohne Gestaltungsspielraum über unsere Köpfe hinweg entschieden wird, müssen sich alle ihrer Verantwortung stellen und dieser Prozess gelingen.
Ziel ist die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Sozialen für alle Münchner Bürger*innen.
Es erfolgt während des Prozesses eine differenzierte Analyse der Versorgungssituation auf gesamtstädtischer Ebene wie auch auf Ebene der Stadtbezirke. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Prüfung auch konzeptionelle Weiterentwicklungen oder Anpassungen von Standards berücksichtigt.
Was sind die finanziellen Rahmenbedingungen?
Die Haushaltsentwicklung der Landeshauptstadt München ist durch einen deutlichen Anstieg der Ausgaben gekennzeichnet. Daher sind ausnahmslos alle städtischen Referate mit Konsolidierung-saufträgen durch den Stadtrat befasst (Ausgabenreduzierungen intern wie extern).
Trotz steigender Einnahmen ist die dauerhafte Sicherstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts gegenwärtig herausfordernd (siehe auch die zwei nachfolgenden Folien).

Quelle Haushaltsgrafiken: Stadtkämmerei 2026
Für das Sozialreferat bedeutet dies, dass eine Reduzierung der Projektförderungen von ca. € 50 Mio. erreicht werden muss, um mit den vorhandenen Zuschussmitteln auszukommen.
Damit – trotz der schwierigen Haushaltslage – die Träger aber auch ab 2028 eine solide finanzielle Grundlage haben, arbeitet die AG Zukunftssicherung zudem an Umsetzungsoptionen für eine auskömmliche, zukunftsfeste Finanzierung.
Wie kann ich mir den Prozess vorstellen?

Der Vorschlag zur künftigen Infrastruktur erfolgt…
- Überregional anhand von fachlichen und strukturellen Abwägungskriterien.
Diese Abwägungskriterien wurden zwischen öffentlicher und freier Seite entwickelt. Sie sind die fachliche Bewertungsbasis für qualitative und quantitative Betrachtungen. - Regional werden planerische Daten zur Abwägung herangezogen und für die notwendige soziale Infrastruktur der Stadtbezirke berücksichtigt.
Das Sozialreferat prüft alle Angebote in seinem Zuschussbereich auf diesen beiden Ebenen. In der gemeinsamen Abschlusssitzung der AG Zukunftssicherung im Spitzengespräch wird die Anwendung der Abwägungskriterien und das Vorgehen im Rahmen einer Prozesswürdigung gemeinsam erörtert.
Es werden keine einrichtungsbezogenen Einzelentscheidungen in der Abschlusssitzung besprochen, es wird die Umsetzung der vereinbarten Prozessschritte beurteilt.
Die tatsächliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen, über Angebote und die soziale Infrastruktur trifft der Stadtrat.
Wird es eine Infoveranstaltung zu dem Vorgehen bei stadtbezirksbezogenen Prüfungen geben?
Das Sozialreferat wird voraussichtlich im April / Mai eine Infoveranstaltung für interessierte Kolleg*innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung durchzuführen. Anhand eines fiktiven Stadtbezirks soll das Vorgehen vorgestellt werden, so dass ein gemeinsames Grundverständnis für den Prozess gesichert wird. Insbesondere die Betrachtung und Nutzung von den sog. Abwägungskriterien wird erörtert.
Wie erfolgt die Prüfung bei stadtweiten bzw. überregionalen Angeboten?
Die AG Zukunftssicherung hat Abwägungskriterien zur fachlichen Bewertung und Projektpriorisierung vereinbart. Mit diesen Kriterien werden alle überregionalen Angebote abgeglichen und durch das Sozialreferat entsprechend eingewertet. Diese fachlich fundierte Bewertung kann auch den Vorschlag beinhalten, dass bei Projekten - auf Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Kriterien - der Standard abgesenkt wird, um eine Einstellung der Projekte zu vermeiden.
Die Zuordnung der Angebote regional / überregional erfolgt in der AG Zukunftssicherung.
Die Abwägungskriterien gründen sich insbesondere auf fachliche und gesetzliche Grundlagen, wie Stadtratsbeschlüsse, fachliche Empfehlungen, Positionierungen, Rahmenkonzepte, die konsequente Ausrichtung an der Bedarfslage der Zielgruppe, etc. sowie auf die gemeinsame Expertise aus der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Fachsteuerung und Trägern.
Überregionale Angebote sind insbesondere notwendig, wenn diese dem Schutz, der Prävention und der Begleitung von vulnerablen Zielgruppen dienen und/oder Hilfe in akuten Notlagen bieten, sowie ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen, da es ohne dieses Angebot keine alternativen Handlungsoptionen mehr für die Betroffenen gibt.
Zudem sind sie von gleicher Bedeutung, wenn sie besondere Entwicklungsräume, -bedingungen oder -situationen schaffen, die spezifisch auf die Bedarfslagen der Zielgruppe ausgerichtet sind und eine angemessene Auslastung gewährleistet ist.
Sind zudem signifikante, übergeordnete Kofinanzierungen mit anderen Partner*innen (z. B. ROB, Landkreis oder ESF) struktureller Finanzierungsbestandteil des Angebots, ist auch dies ein Abwägungskriterium.
Das Sozialreferat stellt alle Prüfergebnisse – regional und überregional – in einem Gesamtbild der künftigen Infrastruktur und der Trägervielfalt zusammen.
Die Ergebnisse des Abwägungsprozess werden im Dezember 2026 dem Stadtrat in einem Beschluss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Haben Trägervertretungen Einflussmöglichkeiten?
Die Abwägungskriterien werden in der AG Zukunftssicherung abgestimmt. Hier ist eine Einflussnahme einzelner Träger bzw. eine breit angelegte Beteiligung angesichts der Zeitschiene nicht möglich. Die Interessenvertretung erfolgt über die jeweiligen Verbands- bzw. Gremienstrukturen.
Über eine digitale Abfrage bei allen Trägern besteht die Möglichkeit Rückmeldung zu Synergien und Einsparpotentialen einzubringen.
Die Vorschläge dieser Abfrage und auch andere fachliche Aspekte und Sachzwänge werden in die Überlegungen des Sozialreferats einbezogen. Start und Zugang werden zeitnah bekannt gegeben.
In welchem zeitlichen Rahmen soll die haushaltswirksame Umsetzung gesichert werden?
Im Juni 2026 soll der neugewählte Stadtrat mit dem Prozess und Umsetzungsmöglichkeiten befasst werden. Gegenstand ist zunächst nur die Darstellung des Zukunftssicherungsprozesses sowie mögliche Umsetzungsoptionen. Bei entsprechender Beschlusslage erfolgt der politische Auftrag zur weiteren Ausarbeitung bis Dezember 2026. Spätestens dann muss der Stadtrat über die künftige Infrastruktur Münchens entscheiden. Endgültige Planungssicherheit über die Projektansätze in der Zuschussnehmerdatei für 2028 entsteht erst nach dem Beschluss im Dezember 2026. Die haushaltswirksame Umsetzung ist zum 01.01.2028 vorgesehen. Damit soll ausreichend Zeit gewährleistet werden, um laufende Verträge, Zuschüsse und andere relevante Rahmenbedingungen anzupassen.
Welche Möglichkeiten haben Träger bei finanziellen Engpässen bis zur Umsetzung ab 2028?
Das 2024 zwischen öffentlicher und freier Seite vereinbarte Existenzsicherungsverfahren bleibt unberührt. Es dient weiterhin der Absicherung existenzgefährdeter Träger.
Der Stadtrat entscheidet im Juni 2026 zum Prozess.
Wird es zudem Einsparanforderungen während des laufenden Prozesses geben?
Unabhängig vom Zukunftssicherungsprozess sind die Referate durch den Stadtrat beauftragt, Mehrausgaben zu vermeiden und Einsparpotenziale zu identifizieren. Dies erfolgt jedoch immer nach fachlichen Kriterien und in Absprache. Einseitige Kürzungsvorgaben sind mit dem Prozess nicht vereinbar. Für durch Umschichtungen befristet finanzierte Projekte gelten Sonderregelungen.
Welche Berücksichtigung finden von Trägern bereits eingebrachte Einsparvorschläge?
Alle bezuschussten Angebote werden in den Bewertungsprozess einbezogen und entsprechend bewertet. Aus dieser Betrachtung soll die soziale Landschaft für die kommenden Jahre beschrieben werden. Dieser Vorschlag orientiert sich primär an der Sicherung einer tragfähigen sozialen Infrastruktur und nicht an der individuellen Situation einzelner Träger. Die Ämter werden dann die Umsetzung der Ergebnisse auf Basis aller vorliegenden Informationen vorbereiten.
Bereits eingebrachte Vorschläge oder die im Rahmen der oben erwähnten Abfrage werden als Teil der vorliegenden Informationslage berücksichtigt, sind jedoch nicht zwingend ausschlaggebend für die Bewertung der jeweiligen Einrichtung.
Wird in der Verwaltung auch gespart?
Die Konsolidierung des seit Februar 2025 geltenden Stellenbesetzungsstopps macht sich in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Sozialreferats deutlich bemerkbar. Das Sozialreferat unterliegt den jeweils aktuellen Sparvorgaben, ebenso wie alle anderen städtischen Referate. Ebenso muss im Sachmittelhaushalt des Sozialreferats gekürzt werden.
Um das Defizit im Personalhaushalt abzuschmelzen, muss Personal abgebaut werden. Externe Einstellungen sind ausschließlich in absoluten Ausnahmefällen zu beantragen und müssen vom Personalreferenten genehmigt werden. Die Zahl der unter- und unbesetzten Stellen im Sozialreferat ohne Stiftungsheime beläuft sich zum Jahresbeginn 2026 auf rund 700 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Vgl. hierzu auch Sitzungsvorlage 20-26 / V 18218 Aufgabenkritik im Sozialreferat, Beschluss der Vollversammlung vom 17.12.2025
Es ist ein gemeinsames Anliegen, die Kürzungen, die zulasten der Bürger*innen gehen, so gering wie möglich zu halten. Möglichkeiten zur Verwaltungsvereinfachung sind daher eine zentrale Gelingensbedingung für den Prozess und werden im weiteren Umsetzungsprozess laufend geprüft.
Gibt es denn Überlegungen zu den Folgen für das Personal bei potenziellen Einsparungen?
Es ist den Sozialpolitiker*innen im Stadtrat ein großes Anliegen, dass die Ergebnisse des Prozesses nicht zu Arbeitslosigkeit führen. Zielsetzung der Sozialpolitik ist es daher, betriebsbedingte Kündigungen bzw. Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden.
Der gewählte zeitliche Umsetzungshorizont (Haushaltswirksamkeit ab 01.01.2028) soll hierzu beitragen und Planungssicherheit schaffen.
Wie wird mit Ko-Finanzierungen durch andere Stellen umgegangen?
Bei Angeboten mit Ko-Finanzierungen erfolgt zunächst eine interne Bewertung im Sozialreferat. Anschließend wird – je nach Fallkonstellation – eine Abstimmung mit den kofinanzierenden Stellen herbeigeführt.
Wie geht es weiter? Was ist sonst noch von Interesse?
Das Sozialreferat stellt in den kommenden Wochen allen Interessierten das regionale Vorgehen am Beispiel eines fiktiven Stadtbezirkes vor. Infos folgen.
- Mitarbeitende von Trägern und Einrichtungen werden gebeten, Rückfragen zum Prozess an ihren jeweiligen Spitzenverband bzw. ihre übergeordnete Organisation zu richten.
- Mitarbeitende im Sozialreferat haben die Möglichkeit in ihrer Struktur Rückfragen zum Prozess zu stellen.
Die weiteren Vereinbarungen zur Durchführung werden in den gemeinsamen Gremien der
AG Zukunftssicherung aufgenommen.
Die Fragen und Antworten werden im weiteren Fortgang aktualisiert.
Kontakt
Arge Freie München
Federführung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirk Oberbayern
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