Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Ein starker Sozialstaat!

Die Zukunft finanzieren – in den sozialen Bereich investieren.
Deutschland ist ein sehr reiches Land. Doch vielerorts sind die Kassen leer bzw. öffentliche Haushalte stark angespannt. Die Bedarfe für die gesellschaftliche Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und die demokratische Stabilität wachsen erheblich. Auch die Investitionsbedarfe der öffentlichen und sozialen Infrastruktur sind nicht mehr zu übersehen – überall sollte mehr und nicht weniger investiert werden: von der Kita bis zum Pflegeheim, vom Frauenhaus bis zum Jugendzentrum und bei den zentralen Querschnittsaufgaben für die Zukunft: der Digitalisierung, der Inklusion und dem Klimaschutz. Wir brauchen Investitionen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Zukunftssicherheit. Nur mit einem starken Sozialstaat kann der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert und soziale Gerechtigkeit hergestellt werden. Ein verlässlicher staatlicher Rahmen und menschenwürdige Sozialleistungen sind dafür notwendig. Es braucht nachhaltige Konzepte für einen starken und auskömmlich finanzierten Sozialstaat und gezielte Investitionen in das Gemeinwohl.

Vorschlag: Mehr Geld für freiwillige Leistungen der Kommunen!

Der Bund überträgt viele zentrale Aufgaben auf die Kommunen. Dies muss mit Finanzmitteln hinterlegt werden.

Wir brauchen auskömmlich finanzierte Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe genauso wie zahlreiche finanzierte Beratungen für verschiedene Problemfelder, wie etwa Suchtberatung, und zudem geeignete Strukturen der Selbsthilfe. Ein Beispiel für eine sinnvolle Förderung im Bereich Flüchtlingsinitiativen sind kleine, dezentrale Migrantenselbstorganisationen.

Wohnen – eine akute soziale Frage und für viele Menschen ein echtes Problem
Mieten beanspruchen einen immer größeren Teil der Einkommen. Wohnen macht arm. Armut steigt allein deshalb, weil die Wohnkosten einen höheren Anteil des Einkommens vereinnahmen. In München liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete aktuell bereits bei 23,09 € pro qm! Viele Menschen können sich das nicht leisten – für sie ist ein ungesichertes Zuhause ein gravierendes Problem in ihrem Leben. Dieses sollte nicht nur aus Sorgen bestehen, muss es auch nicht. Wohnen ist ein Grundrecht! Um dieses Recht zu verwirklichen, braucht es mehr staatliche Unterstützung. Dazu zählen Investitionen in die Objektförderung (Wohngemeinnützigkeit, sozialer Wohnungsbau, Entfristung von Sozialbindungen). Zudem ist der Mieter*innenschutz zu stärken.

Armut / Regelbedarfe
Jeder Mensch soll an unserer Gesellschaft angemessen teilhaben können. Daher müssen wir die Armutslücke schließen und armutsfeste Regelbedarfe einführen. Die aktuellen Regeln zur Berechnung des Existenzminimums, aus dem sich die Sozialleistungen für Millionen Menschen ableiten, rechnen die Regelbedarfe gezielt klein. Infolgedessen wächst die Armutslücke, also der Abstand von Regelbedarf zur Armutsrisikogrenze (bundesweit) von 204 € im Jahr 2015 auf 317 € im Jahr 2023 pro Monat.

Seit langem ist bekannt, dass folgende Zielgruppen besonders von Armut betroffen sind: kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Senior*innen und Menschen mit Migrationshintergrund. Leider haben es die Bundesregierungen in der Vergangenheit versäumt, hier aktiv entgegenzuwirken. Darum unser Aufruf: Stoppt die Armut! Fördert die Teilhabe aller Menschen!

Vorschlag: Verzicht auf willkürliche Abschläge von der Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe (EVS).

Sie bildet die Grundlage für die Regelbedarfsberechnung. Aktuell kürzen die rein willkürlichen Abschläge die rein statistischen Größen. Demnach steht armen Menschen z. B. kein Futter für Haustiere, kein Essen außer Haus (und sei es nur ein kleiner Snack im Schwimmbad oder die Tasse Kaffee beim Treffen mit Freunden), kein Grabschmuck, kein Weihnachtsbaum und kein Familienurlaub zu (und damit nicht einmal ein vergleichsweise kostengünstiger Camping-Urlaub).

Rente und Alterssicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Leistungen hat nicht nur eine entscheidende Funktion für die Sicherung des Lebensstandards im Alter, sondern auch für die Finanzierung von Rehabilitation und die Versorgung von Hinterbliebenen. Sie hat damit eine dreifach tragende Rolle im deutschen Sozialsystem und verfügt über eine riesige Verankerung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie gewährleistet, was private Alterssicherungsprodukte nicht in vergleichbarer Form zu leisten vermögen: Solidarität generationenübergreifend und effizient zu organisieren. Anders als bei gewerblichen Vorsorgeprodukten, in denen die Renditeversprechen, die Vorsorgenden von der Finanzwirtschaft gemacht werden, regelmäßig den hohen Verwaltungskostenanteilen zum Opfer fallen, ist der Verwaltungskostenanteil an den Ausgaben der Rentenversicherung marginal.

Vorschlag: „Rentenfeste“ Löhne

Noch immer bieten Mini-Jobs die Möglichkeit, ohne anteilige Beiträge zur Rentenversicherung zu arbeiten. Viele Menschen, insbesondere Frauen, erwerben deshalb trotz ihrer Arbeit zu geringe Ansprüche. Sie zahlen den Preis für vorgeblich niedrige Abgaben. Solche Beschäftigungsformen passen nicht in ein solidarisches Alterssicherungssystem. Wir fordern Entlohnungssysteme, die eine Altersarmut verhindern! Eine Maßnahme könnte dabei auch die Anhebung des Mindestlohns sein.

Vorschlag: Einführung einer Erwerbstätigenversicherung

Trotz vergleichbarer Tätigkeiten liegen die Alterssicherungsansprüche in den verschiedenen Alterssicherungssystemen weit auseinander. Eine selbstständige Lehrkraft, eine sozialversicherte, angestellte Lehrkraft und eine verbeamtete Lehrkraft erreichen im Ruhestand nicht annähernd vergleichbare Einkommen. Dies ist auf Dauer ebenso wenig zu begründen wie die Befreiung besonders leistungsfähiger Erwerbstätiger von der Rentenversicherungspflicht. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle arbeitenden Menschen einzahlen, beseitigt diese Ungerechtigkeiten und führt zu einem stabileren, leistungsfähigeren Alterssicherungssystem.

Pflege und Altenhilfe
In der Pflege spitzt sich der Versorgungsnotstand zu. Pflegebedürftige Menschen und die ihnen Nahestehenden finden aufgrund des Personalmangels in der Pflege kaum noch passende Angebote. Immer mehr Pflegeplätze in Pflegeheimen werden stillgelegt, während ambulante Pflegedienste Aufträge ablehnen müssen, weil kein Personal zur Verfügung steht. Die steigende Versorgungsunsicherheit geht einher mit steigenden Eigenanteilen, überbordender Bürokratie, drohenden Insolvenzen und großen Finanzierungsproblemen der Pflegeversicherung.

Besonders belastend und ungerecht noch dazu: Rund zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Das heutige Pflegesystem stützt sich also auf pflegende Angehörige anstatt den Pflegenotstand zu beseitigen! Gleichzeitig können sich immer weniger Menschen die eigene Pflege leisten. Wir brauchen einen Masterplan, der Pflege neu denkt: von der Finanzierung über Versorgungskonzepte vor Ort bis hin zu Maßnahmen, die Angehörige entlasten.

Vorschlag: Pflegevollversicherung

Pflegebedürftige brauchen eine echte Entlastung durch die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in Form einer Pflegevollversicherung, stationär wie auch ambulant. Zentrale kostensteigernde Maßnahmen, wie Verbesserungen beim Personal und den Arbeitsbedingungen, dürfen nicht weiter allein auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen werden. Der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer einheitlichen, solidarischen Bürger*innenversicherung kann die Finanzierung der Pflegeversicherung angesichts steigender Ausgaben sichern.

Vorschlag: Pflegende Angehörige stärken, Hauswirtschaftliche Versorgung ausbauen, Angebote verzahnen

Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Die Förder- und Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige sowie die hauswirtschaftliche Versorgung müssen verbessert werden. Wir brauchen eine engmaschige Verzahnung von etablierten Strukturen und die kooperative Abstimmung von Angeboten, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten. Dazu gehört die Einbindung und Förderung von Einrichtungen und Diensten vor Ort, die sozialräumlich und partizipativ arbeiten, wie zum Beispiel Nachbarschaftshilfen und -treffs, Fachstellen, Alten- und Servicezentren sowie Mehrgenerationenhäuser.

Migration und Flucht
Das gesellschaftliche Klima gegen Geflüchtete und Migrant*innen hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Von der Willkommenskultur aus den Jahren 2015/2016 ist nur noch wenig übrig. Vielmehr sind in der Diskussion so wichtige Fragen wie die Wahrung der Rechte für die, die besonders schutzbedürftig sind, und wie ihnen ein Leben in Würde ermöglicht werden kann, ebenso in den Hintergrund getreten wie die Frage, wie ein friedliches Miteinander und Teilhabe für alle zu gewährleisten seien. Gleichzeitig schrecken die Auswüchse der geführten Debatten dringend benötigte ausländische Fach- und Arbeitskräfte ab und machen den Wirtschaftsstandort Deutschland unattraktiv. Die politisch Verantwortlichen stehen in der Pflicht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft zu fördern. Es ist alles zu unterlassen, was gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Misstrauen befeuert.

 Vorschlag: Faire Asylverfahren – eine Lehre aus der Geschichte

Die europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen zum individuellen Recht auf Asyl sind eine Lehre aus den dunkelsten Kapiteln europäischer Geschichte. Diese Verpflichtungen ernst zu nehmen, bedeutet nationale Asylverfahren rechtstaatlich auszugestalten und Grenzverfahren auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zudem ist sicherzustellen, dass Schutzsuchende nicht inhaftiert werden. Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder die Abschaffung des subsidiären Schutzes gefährden diesen Schutz. Bei der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in deutsches Recht ist darauf zu achten, dass besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Traumatisierte ihre besonderen Schutzrechte wahrnehmen können.

Vorschlag: Aufnahme- und Integrationsstrukturen stärken

Verschiedene Angebote der Freien Wohlfahrtspflege leisten einen essenziellen Beitrag für eine gelungene Integration in die Gesellschaft und zugleich für die Fach- und Arbeitskräftesicherung. Sie stärken somit den sozialen Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft. Hierzu zählen Sprach- und Integrationskurse ebenso wie die Arbeit der Bundesprogramme Asylverfahrensberatung (AVB), die Psychosozialen Zentren (PSZ), die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) sowie die Jugendmigrationsdienste (JMD). Die Beratungsdienste erreichen bundesweit mehr als 333.000 Ratsuchende pro Jahr. Die Strukturen hierfür müssen durch umsetzbare Förderbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung gesichert und gestärkt werden. Die Asyl- und Migrationssozialarbeit ist nachhaltig zu finanzieren.

Vorschlag: Arbeitsmarktintegration von Anfang an

Arbeitsverbote halten Schutzsuchende in Abhängigkeit von Sozialleistungen. Dies macht keinen Sinn: Arbeitsverbote gehören abgeschafft. Hilfreich für die Arbeitsmarktintegration ist hingegen der gleichberechtigte Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten zu Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III. Alle sollten zudem unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Herkunft einen Zugang zu den regulären Sozialgesetzbüchern haben. Sogenannte “Ausländerklauseln” in den Sozialgesetzbüchern, die den diskriminierungsfreien Zugang zu Leistungen wie Kindergeld oder BAföG verhindern, sollten gestrichen werden. Damit der Zugang zu Sozialleistungen nicht an der Sprachbarriere scheitert, müssen Dolmetscherdienste verlässlich angeboten werden.

Vorschlag: Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus effektiv bekämpfen

Um Rassismus und Extremismus effektiv zu bekämpfen, benötigt der Bund eine langfristige Strategie mit gesicherter Finanzierung. Programme wie „Demokratie leben!“ sollten ausgebaut und durch klare Wirkungsziele gestärkt werden. Die bessere Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle sowie verbindliche Maßnahmen gegen Racial Profiling sind notwendig. In Arbeitswelt, Gesundheitswesen und Wohnungs-markt müssen Antidiskriminierungs-Richtlinien fest verankert und kontrolliert werden.

 

Hier können Sie den Forderungskatalog ansehen oder downloaden.

 

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Kontakt

Arge Freie München
Federführung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirk Oberbayern

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