Neues zum Wärmefonds

Foto (Michael Nagy/Presseamt München) v.l.n.r.: Martin Janke (SWM), Bürgermeisterin Verena Dietl, Julia Sterzer (Freie Wohlfahrtspflege) und Sozialreferentin Dorothee Schiwy

Ab Montag, 16. Januar, können einkommensschwache Münchner*innen Unterstützung über den Wärmefonds der Stadtwerke München beantragen. Auf einer Pressekonferenz Anfang Januar haben Bürgermeisterin Verena Dietl und Sozialreferentin Dorothee Schiwy gemeinsam mit Martin Janke, SWM-Projektleiter des Wärmefonds, und Julia Sterzer, Sprecherin der Träger der freien Wohlfahrt, die Details zu den Voraussetzungen und der Beantragung bekanntgegeben.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Der Fonds startet rechtzeitig. Menschen, die jetzt ihre Abrechnungen und neuen Abschlagszahlungen bekommen und ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können, erhalten so schnell und unbürokratisch Unterstützung. Wir gehen davon aus, dass etwa 10.000 bis 20.000 Haushalte für die Leistungen aus dem Fonds in Betracht kommen.“ Einen Antrag stellen können Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt. Ebenso können Menschen einen Antrag stellen, die BaföG oder BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt beispielsweise für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.540 Euro netto, für einen Zwei-Personenhaushalt bei 2.310 Euro netto und für eine Familie mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.770 Euro netto. Keinen Anspruch auf Mittel aus dem Wärmefonds haben Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Damit die Beantragung nicht zu kompliziert ist und die Auszahlung schnell erfolgen kann, soll pro Haushalt eine Pauschale ausgezahlt werden. Die Höhe der Pauschale beträgt pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro.“
Die Pauschalen können an verschiedenen Standorten beantragt werden, bei Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrt sowie in den Sozialbürgerhäusern (SBH).

Julia Sterzer, Sprecherin der ARGE Freie München: „Wir sind mit unseren Einrichtungen gut in den verschiedenen Stadtteilen verankert und freuen uns, dort durch den Wärmefonds ganz konkrete und unkomplizierte Hilfe für Menschen anbieten zu können, die sich die hohen Heizkosten nicht leisten können.“

Für telefonische Auskünfte steht die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern zur Verfügung. Diese ist unter der Telefonnummer 126991-5150 ab kommenden Montag, 9. Januar, von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr erreichbar (nicht an Feiertagen). Wo und wann konkret die Antragstellungen jeweils möglich sind, ist auf https://www.waermefonds.de/anlaufstellen oder über die Hotline zu erfahren.

Martin Janke, Projektleiter Wärmefonds bei den SWM: „Wir danken dem Sozialreferat und den Wohlfahrtsverbänden, dass sie eine funktionsfähige Lösung zur Umsetzung des Wärmefonds geschaffen haben. Neben der Finanzierung werden die SWM weiterhin dazu beitragen, die Informationen zum Wärmefonds niederschwellig verfügbar zu machen. So wird die Website www.waermefonds.de nach und nach in zusätzlichen Sprachen sowie in leichter Sprache abrufbar sein. Auch Videos sollen einen einfachen Zugang schaffen. Darüber hinaus werden die SWM auch in der Kundenkommunikation aktiv auf den Wärmefonds und andere Hilfsangebote hinweisen.“

Das Sozialreferat und Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände haben in Zusammenarbeit mit den SWM das Antragsverfahren festgelegt. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Antragstellung so einfach wie möglich erfolgt, aber ein Missbrauch soweit möglich ausgeschlossen wird. Dafür wurde eigens eine eigene IT-Anwendung entwickelt.

  • Eine persönliche Antragstellung ist notwendig.
  • Der Antrag kann von der Website heruntergeladen werden und ist mit Ausfüllhinweisen versehen. Dieser sollte ausgedruckt und bereits vor der Antragstellung so weit wie möglich ausgefüllt werden.
  • Wer keine Möglichkeit zum Ausdruck hat, kann den Antrag auch bei den Anlaufstellen erhalten und dort gemeinsam mit der/dem jeweiligen Wärmefondsbeauftragten ausfüllen.
  • Weitere Informationen dazu, welche Unterlagen mitzubringen sind, können auch über die Hotline erfragt werden.
  • Die Person, die den Antrag stellt, muss grundsätzlich Empfänger*in der Heizkostenabrechnung sein. Kann diese*r den Antrag nicht persönlich stellen, benötigt die Vertretung eine Vollmacht, die unter http://www.waermefonds.de/download zu finden ist.
  • Neben einem Ausweisdokument werden insbesondere der Verbrauchsnachweis (Jahresrechnung in Form von Nebenkostenabrechnung oder
    Verbrauchsrechnung, Beleg über Abschlagzahlungen) sowie Nachweise zum Einkommen vorzulegen sein.
  • Bei Vorliegen des grauen München-Passes bzw. bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag entfällt die Einkommensprüfung.
  • Expert*innen aus der Sozialarbeit übernehmen die Prüfung und die Vergabe der Mittel.
  • Die SWM werden im Rahmen ihrer Kommunikation den Wärmefonds breit präsentieren.
  • Der Wärmefonds soll Bürger*innen mit geringem Einkommen dabei unterstützen, die gestiegenen Energiekosten besser zu bewältigen und sie vor Energiearmut bewahren. Die Stadtwerke München haben dafür Mittel von 20 Millionen Euro bereitgestellt. Der Wärmefonds ist auf zwei Jahre ausgelegt.

Die Stadt München ergänzt durch den Wärmefonds ein umfangreiches Angebot schon bestehender freiwilliger Leistungen. Um den Herausforderungen der Energiearmut zu begegnen, wurden bereits weitere freiwillige Leistungen auf kommunaler Ebene beschlossen.

Zum einen kann der kommunale Stromkostenzuschuss für Personen mit geringem Einkommen seit 1. Juli 2022 in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden (50 Euro für Einzelpersonen-, 100 Euro für Mehrpersonenhaushalte). Außerdem wurde der bestehende Härtefallfonds (Kooperationsvereinbarung zwischen Sozialreferat, Wohlfahrtsverbänden und Stadtwerken München) zur Vermeidung von Stromsperrungen aufgestockt. Weiterhin wurden die Flexiblen Budgets der Sozialbürgerhäuser erhöht, um Haushalte mit geringem Einkommen bei drohenden Stromsperrungen bei privaten Energieanbietern zu unterstützen.
Zudem vermittelt das Sozialreferat kostenlose Energieberatungen, bei denen ggf. auch Energiesparlampen oder abschaltbare Steckdosenleisten zur Verfügung gestellt werden.

Hier können Sie den Wärmefonds-Flyer ansehen oder herunterladen.

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Kontakt

Arge Freie München
Federführung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirk Oberbayern

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