Sozialpolitische Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege München an die Bundespolitik für die nächste Legislaturperiode 2017 - 2021

Präambel
Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München zielt in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Wohlfahrtspflege darauf ab, soziale Missstände zu bekämpfen. Zugunsten einer sozialen und solidarischen Zivilgesellschaft nimmt sie u.a. die Anwaltfunktion für Menschen in Notlagen wahr. An der Verwirklichung einer dem Münchner Leitbild folgenden gerechten Sozialordnung ist die Freie Wohlfahrtspflege seit Jahrzehnten Akteur und eine der tragenden Säulen im sozialstaatlichen Gefüge der Metropolregion München.

München soll eine zukunftsfähige Stadt im Gleichgewicht sein, ein gesunder, familienfreundlicher Lebensraum und eine wirtschaftlich florierende Stadt, die Arbeitsplätze schafft und erhält; eine schöne Stadt mit einem vielfältigen kulturellen Leben und eine solidarische Stadt, die den sozialen Frieden sichert, Bildungschancen eröffnet und alle Bevölkerungsgruppen einbezieht; eine Stadt der Lebensfreude, der Toleranz und Weltoffenheit…

(Quelle: Leitbild und Selbstverständnis der Stadt München, Websiteabruf 02.Mai 2017)


 

Teilhabe durch Arbeit und Beschäftigung

  • Die Ermöglichung von Teilhabe durch Arbeit und Beschäftigung für alle Menschen, die in München leben
  • Einführung angemessener, bürokratiearmer Instrumente zur individuellen und wirksamen Arbeitsförderung

Im  Bereich des 2. und 3. Arbeitsmarktes handelt es sich um Zielgruppen von höchster Heterogenität. Die Lebenslagen und Förderbedarfe von arbeitslosen HIV-infizierten Menschen, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Menschen mit Fluchthintergrund, Alleinerziehenden, Menschen mit geringer formaler Qualifikation oder ohne festen Wohnsitz etc. unterscheiden sich grundlegend und essentiell voneinander. Für eine passgenaue und wirksame Förderung sind somit völlig unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte und Zielsetzungen unerlässlich notwendig.

Die Bundespolitik muss flexibel gestaltbare Rahmenkonzepte mit ausreichender Finanzierung für die kommunalen  Ausgestalter und –Umsetzer bereithalten.

Ebenso bedarf es gerade im Blick auf die Herausforderung der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt innovativer Formate und Förderideen. Dafür sind Innovations- und Strukturfonds vorzuhalten, damit modellhaft und unbürokratisch hilfreiche Hilfen zur sozialen Teilhabe durch Arbeit und Beschäftigung geleistet werden können.

 

Bildung, Kinder, Jugend und Familie

  • Die kommunale Bildungslandschaft muss sich konsequent an den Bedürfnissen und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientieren und von diesen partizipativ und inklusiv mitgestaltet werden können.

Eine entsprechende finanzielle Ausstattung für Modellprojekte für die regelhafte Ausgestaltung von integrierten Ganztagsbildungskonzepten ist sicherzustellen.

Die Novellierung und Reformierung  des SGB VIII muss zu einem echten inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt werden. Eine Jugendhilfe light darf es nicht geben.

 

Alter

  • Der Gesetzgeber muss Rechtssicherheit herstellen für die Organisation und Finanzierung von haushaltsnahen Diensten für den Personenkreis der älteren, noch nicht pflegebedürftigen sowie für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten.

SBG XII und SGB II sollten für Personen, die knapp über der Grenze zur Grundsicherung liegen dahingehend ergänzt werden, dass für überwiegend alleinlebende, noch nicht pflegebedürftige Menschen die Organisation und Finanzierung von Helfern auf einer gesicherten und klaren Grundlage hinsichtlich der Sozialversicherung (für die Helfer), dem Arbeitsrecht (für die Organisatoren), dem Steuerrecht und dem Haftungsrecht erfolgen kann. Damit soll dem Personenkreis ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden und eine ansonsten vorzeitige Unterbringung in stationären Einrichtungen vermieden werden.

 

Gesundheit

  • Das Angebot für demenziell Erkrankte in Form von Wohngemeinschaften muss für die Betroffenen finanziell abgesichert werden.

Die sachliche Zuständigkeit der Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskosten in ambulanten WGs ist in Bayern leider auch nach Jahren nicht geklärt und höchst umstritten. Bisher ist offen, ob es sich bei den erbrachten Betreuungsleistungen um Eingliederungshilfe nach dem SGB XII oder um ambulante Hilfe zur Pflege handelt. Die Betreuungsleistungen werden vom überörtlichen Träger oft nicht als Leistung der Eingliederungshilfe, sondern als so genannte Aktivierende Pflege deklariert.

Es reicht nicht aus, dass neue Wohnformen zwar politisch gewollt sind aber im Aufbau und ihrer Weiterentwicklung nicht durch entsprechende Verfahrensvorschriften unterstützt werden.

Jeder Bürger sollte frei wählen können, ob er in einer ambulanten WG oder in einer stationären Pflegeeinrichtung seinen Lebensabend verbringt, ohne hier finanzielle Mehrbelastungen fürchten zu müssen.

 

Migration, Asyl

  • Die personelle Ausstattung der Asylsozialarbeit muss stabilisiert, die Migrationsberatung personell und finanziell ausgebaut werden. Eine Regelfinanzierung ist dringend erforderlich.

Mit dem wachsenden Anteil von Flüchtlingen und MigrantInnen ist der Ausbau der sozialen Infrastruktur auf deren Bedarfe hin von großer Bedeutung. Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen müssen in eine Regelförderung übergehen, damit die Angebotsstruktur dauerhaft gewährleistet ist. Nur eine konsequente Integrationspolitik mit tragfähigen Angeboten ermöglicht eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen und verhindert, dass unsere Gesellschaft dauerhaft Schaden nimmt.

 

Wohnen

  • Der soziale Wohnungsbau muss in den Metropolregionen, wie München, besonderes Augenmerk und Berücksichtigung durch Bundesförderprogramme finden.

 Ein kontinuierlicher Ausbau von öffentlich geförderten Wohnungen für  BürgerInnen aller Einkommensschichten, insbesondere Wohnungen für junge Familien, Senioren und BürgerInnen mit geringerem Einkommen muss oberste Priorität bleiben.

Es muss geprüft werden, ob die Mietpreisbremse nicht auch für Neubauten und Wohnungen nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen ermöglicht werden soll. Ebenso muss die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen reduziert werden.

 

Steuer- und Finanzpolitik

  • Einführung einer gerechten Steuer- und Finanzpolitik, die Solidarität, Sicherheit und sozialen Frieden in den Städten und Gemeinden Deutschlands gewährleistet

Echte Steuergerechtigkeit muss endlich eingeführt werden, damit die kommunale Daseinsvorsorge ausreichend von allen solidarisch finanziert werden kann.

Die Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege fordert eine Vermögenssteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer. Auch Millionäre und Milliardäre müssen ihre Ressourcen einsetzen, damit soziale Ungleichheit abgebaut wird und sozialer Friede in München erhalten bleibt.

 

Kontakt

Arge Freie München
Federführung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirk Oberbayern

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